Datenregister
Das Datenregister ist eine zentrale, öffentlich zugängliche Online-Informationsquelle nach den Anforderungen der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act). Es ermöglicht den Kunden den Zugang zu allen wesentlichen Angaben über den Datenexport, die Portabilität, den Standort der Infrastruktur und die Gebühren.
Anbieter:
ECOMAIL.CZ, s.r.o.,
Na příkopě 388/1, Staré Město,
110 00 Praha 1
IČO: 027 62 943
Aktenzeichen: C 223183, geführt beim Stadtgericht Prag, Tschechische Republik
URL des Datenregisters: https://dmarceye.com/de/datenregister
Inhalt
- 1. Exportierbare Daten, Formate und Übertragungsmethoden
- 2. Anleitung zum Wechsel zu einem anderen Anbieter
- 3. Transparenz des internationalen Datenzugriffs
- 4. Gebühren bei Vertragsbeendigung
Änderungsverlauf:
| Version | Datum des Inkrafttretens | Autor / Genehmigt von | Beschreibung der Änderungen |
|---|---|---|---|
| 1.0 | 22. September 2026 | Rechtsabteilung / DMARCeye | Erstveröffentlichung im Einklang mit der Verordnung Data Act. |
1. Exportierbare Daten, Formate und Übertragungsmethoden
Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) ermöglicht DMARCeye den Export der folgenden Datenkategorien:
| Datenkategorie | Format / Standard | Metadaten und Beschreibung |
|---|---|---|
| Domains | JSON (API), CSV | Domainname, Status des Monitorings, Einstellungen der DMARC-Richtlinie. Siehe API-Dokumentation. |
| Gespeicherte Filter und Einstellungen | JSON (API) | Vom Nutzer gespeicherte Filter, Konfiguration der Benachrichtigungen und Einstellungen des Nutzerkontos. |
| Berichte und Exporte | CSV, PDF | Vom Nutzer erzeugte Berichte und Exporte aus dem DMARC-Monitoring (aggregierte Daten aus XML-Reports, Übersichten der Absender, Ergebnisse der Prüfung von SPF/DKIM/DMARC). |
Link zur API-Dokumentation: https://docs.dmarceye.com
2. Anleitung zum Wechsel zu einem anderen Anbieter
Der Kunde kann den Prozess des Anbieterwechsels jederzeit einleiten, ohne einen Grund angeben zu müssen. Das Verfahren richtet sich nach Artikel 17 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen DMARCeye.
Schritt 1: Antragstellung und Vorbereitung
Den Export der meisten Daten können Sie selbst direkt im Dashboard der Anwendung unter https://app.dmarceye.com/ oder über die dokumentierte API-Schnittstelle vornehmen. Wenn Sie einen vollständigen Datenexport über die übliche Schnittstelle hinaus benötigen, wenden Sie sich an den technischen Support unter support@dmarceye.com.
Schritt 2: Export und Übertragung der Daten
Die Daten lassen sich manuell im Dashboard herunterladen (Domains, Berichte, Exporte und Einstellungen) oder gesammelt über die API. Während der Kündigungsfrist und des Übergangszeitraums leisten wir angemessene Unterstützung bei der Migration nach Ziff. 17.2 der Bedingungen.
Schritt 3: Beendigung und Löschung
Nach dem Ende des Übergangszeitraums bewahren wir die Exportierbaren Daten noch 30 Kalendertage auf und machen sie zugänglich. Nach Ablauf dieser Frist nehmen wir die vollständige Löschung aller Exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte vor, die unmittelbar vom Kunden erstellt wurden oder unmittelbar mit dem Kunden zusammenhängen, sofern die Übertragung erfolgreich abgeschlossen wurde (Ziff. 17.7 der Bedingungen), und zwar im Einklang mit der Dokumentation zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
3. Transparenz des internationalen Datenzugriffs
DMARCeye achtet auf die Datensouveränität und die Sicherheit der Daten:
- Standort der Infrastruktur: Die Exportierbaren Daten bewahren wir in der EU, gegebenenfalls im EWR, auf und verarbeiten sie dort.
- Kommt es zu einem Antrag auf Zugang zu den Daten seitens Behörden außerhalb des EWR, prüfen wir dessen Rechtmäßigkeit und informieren den Kunden über die Herausgabe, sofern die Rechtsvorschriften dies zulassen. Wir teilen Daten nur im unbedingt erforderlichen Umfang und gewährleisten deren Schutz durch geeignete technische und rechtliche Maßnahmen.
- Eine detaillierte Beschreibung der technischen Absicherung finden Sie in der ANLAGE B ZUM AUFTRAGSVERARBEITUNGSVERTRAG (Technische und organisatorische Maßnahmen).
- Der Umgang unserer Auftragsverarbeiter mit den Daten einschließlich ihrer Auflistung ist beschrieben in der ANLAGE C ZUM AUFTRAGSVERARBEITUNGSVERTRAG (Liste der Auftragsverarbeiter). Einige Auftragsverarbeiter können Daten auf Grundlage der Standardvertragsklauseln (SCC) in die USA übermitteln.
4. Gebühren bei Vertragsbeendigung
Im Einklang mit der Verordnung Data Act gelten die folgenden Regeln:
- Der Datenexport, den Sie selbst durchführen, ist kostenlos.
- Die Mitwirkung des technischen Supports kann bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten berechnet werden, wenn ihr Umfang über den Standardsupport hinausgeht. Der Preis für diese Mitwirkungsleistungen wird als Produkt aus der tatsächlich aufgewendeten Zeit und dem vereinbarten Stundensatz bestimmt.
- Wenn Sie einen Rabatt auf die Vergütung erhalten haben, der an einen längeren Zeitraum gebunden ist (z. B. einen Jahresplan), und den Vertrag vorzeitig beenden, zahlen Sie die Differenz zwischen dem Preis nach Rabatt und dem Standardpreis für den genutzten Zeitraum nach Ziff. 17.8 der Bedingungen nach. Ein etwaiges Guthaben erstatten wir innerhalb von 14 Tagen ab der Beendigung des Vertrags (Ziff. 17.9 der Bedingungen).
- Ab dem 12. Januar 2027 werden sämtliche Handlungen im Zusammenhang mit dem Anbieterwechsel und der Löschung der Daten unentgeltlich erbracht.
Dies ist eine Übersetzung. Maßgeblich ist das tschechische Original.